Die elektronische Eingabepflicht kommt. Ist Ihre Kanzlei bereit?
QES für den digitalen Kanzleialltag
Ab 1. Januar 2027 müssen Anwältinnen und Anwälte in Zürcher Verwaltungsverfahren ihre Eingaben an die zuständigen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte elektronisch einreichen. Je nach Übermittlungskanal kann dafür eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein. Wer Mobile ID, Identifikation und QES-Ablauf erst kurz vor dem Stichtag einrichtet, riskiert unnötige Verzögerungen im Mandatsalltag. Subsign hilft Kanzleien, PDF-Dokumente rechtzeitig qualifiziert elektronisch zu signieren: vorbereitet, getestet und einsatzbereit vor dem Stichtag.
Mobile ID, Identifikation, QES: Elektronische Eingaben werden ab 2027 verbindlich. Bereiten Sie QES dort vor, wo sie für Ihren Übermittlungskanal erforderlich ist.
2027
Bereiten Sie Mobile ID, Identifikation und QES-Ablauf vor, bevor die erste qualifizierte Signatur gebraucht wird.
QES vorbereiten
QES vorbereiten, bevor der Fristendruck da ist
Für Kanzleien zählt ein sauberer Ablauf: Mobile ID einrichten, signierende Personen online oder in teilnehmenden Swisscom Shops identifizieren, Benutzer in Subsign vorbereiten und den QES-Prozess vor dem Stichtag testen.
Jetzt
Dokumenttypen, Rollen und Benutzer im Signaturprozess klären.
2026
Mobile ID, Identifikation, Benutzer und Testdokumente vorbereiten.
01.01.27
Elektronische Eingaben werden verbindlich. QES muss dort einsatzbereit sein, wo der Übermittlungskanal sie voraussetzt.
Ablauf
Vom PDF zur qualifizierten elektronischen Signatur
Vor der ersten Signatur braucht die signierende Person Mobile ID und eine abgeschlossene Identifikation. Diese kann online oder in teilnehmenden Swisscom Shops erfolgen. Danach kann das PDF in Subsign qualifiziert elektronisch signiert und unverändert weiterverwendet werden.
1
Mobile ID vorbereiten
Richten Sie Mobile ID auf dem Mobiltelefon der signierenden Person ein. Mobile ID wird für die sichere Freigabe der qualifizierten elektronischen Signatur benötigt. Mobile ID öffnen
2
Person identifizieren
Die Person, welche signiert, muss vorab für die QES identifiziert sein. Die Identifikation erfolgt online über den IdentHub oder in teilnehmenden Swisscom Shops. Online-Identifikation starten · Swisscom Shop suchen
3
Subsign einrichten
Legen Sie die Benutzer im Subsign-Portal an und definieren Sie, wer Dokumente vorbereitet, wer signiert und wer den internen Ablauf begleitet.
4
PDF vorbereiten und hochladen
Bereiten Sie das PDF bewusst vor. Prüfen Sie Inhalt, Dateiname und interne Ablage, bevor das Dokument im Portal hochgeladen oder über die API übergeben wird.
5
QES freigeben
Die signierende Person prüft den Signaturauftrag und gibt die qualifizierte elektronische Signatur über Mobile ID frei. Die Signatur wird anschliessend im PDF angebracht.
6
Signiertes PDF herunterladen
Das signierte PDF enthält die relevanten Signaturinformationen. Laden Sie die finale Datei herunter und verwenden Sie sie unverändert weiter.
Video
So signieren Sie ein PDF mit Subsign
Das Video zeigt den Ablauf im Subsign-Portal: PDF hochladen, Signatur platzieren, QES über Mobile ID freigeben und das signierte PDF herunterladen.
Vor dem Signieren:
Für eine QES müssen Mobile ID und die Identifikation der signierenden Person vorab eingerichtet sein. Die Identifikation kann online oder in teilnehmenden Swisscom Shops erfolgen.
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt.
Swissness und API
Entwickelt für sensible Dokumente
Subsign verbindet qualifizierte elektronische Signaturen mit Schweizer Betrieb und flexibler API-Integration. Für besonders sensible Dokumente kann über die API auch nur der Hash signiert werden.
Swiss Made Software
Subsign wird in der Schweiz entwickelt und für hohe Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Verlässlichkeit betrieben.
Hosting in der Schweiz
Subsign wird in einem Schweizer Rechenzentrum betrieben, das nach ISO 27001 zertifiziert und auf FINMA-Spezifikationen ausgelegt ist.
API mit Hash-Signatur
Bei API-Integrationen kann auch nur der Hash eines Dokuments signiert werden. Die Datei selbst muss Ihre Umgebung dadurch nicht verlassen.
Testaccount
Testaccount für Ihre Kanzlei anfragen
Fordern Sie einen Subsign-Testaccount an, um den QES-Ablauf mit Mobile ID und einem Testdokument in Ihrer Kanzlei praktisch auszuprobieren.
Testaccount anfordern
FAQ
Häufige Fragen zur QES für Kanzleien
Die wichtigsten Fragen zu QES, Mobile ID, Identifikation, Swissness und API-Integration.
Was ist eine QES?
QES steht für qualifizierte elektronische Signatur. Sie setzt eine vorgängige Identifikation der signierenden Person voraus und wird im signierten PDF angebracht.
Was muss vor der ersten QES vorbereitet werden?
Die signierende Person benötigt eine eingerichtete Mobile ID und muss für die qualifizierte elektronische Signatur identifiziert sein. Die Identifikation kann online oder in teilnehmenden Swisscom Shops erfolgen. Erst danach kann die QES im Signaturprozess freigegeben werden.
Wo erfolgt die Identifikation für die QES?
Die Online-Identifikation erfolgt über den IdentHub. Alternativ kann die Identifikation in teilnehmenden Swisscom Shops durchgeführt werden. Die Identifikation muss für jene Person abgeschlossen sein, welche später qualifiziert elektronisch signiert.
Das PDF wird im Subsign-Portal hochgeladen oder über die API übergeben. Anschliessend wird die Signatur platziert, von der signierenden Person über Mobile ID freigegeben und als signiertes PDF bereitgestellt.
Wann ist für elektronische Eingaben ab 1. Januar 2027 eine QES erforderlich?
Das hängt vom verwendeten Übermittlungskanal ab. Bei elektronischen Eingaben über sichere E-Mail-Systeme ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Bei Online-Dienstleistungen mit verifiziertem AGOV-Login oder bei justitia.swiss erfolgt die Identifikation über den jeweiligen Zugang. Eine generelle QES-Pflicht für sämtliche elektronischen Eingaben besteht daher nicht.
Kann per API nur der Hash signiert werden?
Ja. Bei API-Integrationen kann Subsign auch den Hash eines Dokuments signieren. Das Dokument selbst kann dadurch in der eigenen Umgebung bleiben.
Was bedeutet Swissness bei Subsign?
Subsign wird in der Schweiz entwickelt und in der Schweiz gehostet. Das Hosting erfolgt in einem Schweizer Rechenzentrum, das nach ISO 27001 zertifiziert und auf FINMA-Spezifikationen ausgelegt ist.
Subsign-Testaccount anfragen
Testen Sie den QES-Ablauf mit Subsign rechtzeitig und richten Sie Mobile ID, Identifikation und Benutzer vor dem ersten produktiven Einsatz sauber ein.